Aktenzeichen 4 StR 227/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:010922B4STR227.22.0
RCN:
RCNLM76LCKVP6T8DJY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.09.2022

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Wegfall der mit der Vorverurteilung verbundenen Zäsur bei vollständiger Erledigung einer Geldstrafe

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