Sachmängelhaftung des Verkäufers und Herstellers eines mit einem Softwarefehler behafteten Neufahrzeugs: Irreführende Warnmeldung; Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nach vorherigem Mängelbeseitigungverlangen; nachträgliche Mangelbeseitigung ohne Einverständnis des Käufers; Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung; Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten
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