Aktenzeichen VIII ZR 66/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:241018UVIIIZR66.17.0
RCN:
RCNLM579SY4X4V9AVE

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.10.2018

Sachmängelhaftung des Verkäufers und Herstellers eines mit einem Softwarefehler behafteten Neufahrzeugs: Irreführende Warnmeldung; Wahl der Nacherfüllung durch Ersatzlieferung nach vorherigem Mängelbeseitigungverlangen; nachträgliche Mangelbeseitigung ohne Einverständnis des Käufers; Unverhältnismäßigkeit der vom Käufer gewählten Art der Nacherfüllung; Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 66/17
Bundesgerichtshof, VIII ZR 66/17, 24.10.2018.
Az. 14 U 199/16
OLG Nürnberg, 14 U 199/16, 20.02.2017.
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