Aktenzeichen 5 StR 398/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:120522B5STR398.21.0
RCN:
RCNLLGSFRSN2FTV64S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.05.2022

Formwirksamkeit eines Strafantrags mittels "einfacher" Mail

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