Aktenzeichen II ZB 19/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:230517BIIZB19.16.0
RCN:
RCNLL8V5MAYUQLVXAD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.05.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

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