Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an Entscheidung über die Fortdauer einer bereits lange andauernden Unterbringung im Maßregelvollzug - hier: Unzureichende Prüfung der Gefahr einer Begehung erheblicher Straftaten - mangelnde Berücksichtigung der über 27 Jahre betragenden Unterbringungsdauer - fehlende Prüfung milderer Mittel
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