Aktenzeichen 6 C 22/10

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ECLI:
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RCN:
RCNLHG4CA2Z6P659BY

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 23.02.2011

Heranziehung von Kinobetreibern zur Filmabgabe durch die Filmförderanstalt des Bundes

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12, 28.01.2014.
Az. 6 C 22/10
Bundesverwaltungsgericht, 6 C 22/10, 23.02.2011.
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