Aktenzeichen 6 B 53/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0
RCN:
RCNLGJY37XSCK26FGA

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 07.03.2017

Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters als Kreistagsmitglied

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