Aktenzeichen 2 StR 48/10

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RCN:
RCNLGGH32J6YALTS6U

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.05.2010

Schuldfähigkeit bei Vorliegen pädophiler Neigungen: Grundlagen der Beurteilung des Tatrichters; Abweichen von dem Gutachten des Sachverständigen

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