Aktenzeichen VIII ZR 222/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.10.2011

Handelsvertretervertrag: Übernahme von Kundenstamm und Handelsvertreter von einem insolventen Unternehmen und Ermittlung des Ausgleichsanspruch bei Werbung von ehemaligen Altkunden für ein neu gegründetes Unternehmen

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