Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes (juris: BKAG 1997) über Befugnisse im Rahmen der Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus teilweise verfassungswidrig - Fortgeltung längstens bis 30.06.2018 - Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes an heimliche Überwachung und Datenerhebung - Grundsatz der Zweckbindung und Grenzen der Zweckänderung (Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung) - Maßgaben für Datenübermittlung an ausländische Stellen - abweichende Meinungen
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