Aktenzeichen 2 BvR 2077/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2017:rk20170816.2bvr207714
RCN:
RCNLDWQK5LKPSM7CA7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 16.08.2017

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 20 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - keine Heilung der Grundrechtsverletzung durch Abkürzung der nächsten Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 3 S 1 StGB) - Gegenstandswertfestsetzung

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