Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Überschreitung der Überprüfungsfrist des § 67e Abs 2 StGB um ca 20 Monate hinsichtlich einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Betroffenen in Grundrechten aus Art 2 Abs 2 S 2 GG und Art 104 Abs 1 GG - keine Heilung der Grundrechtsverletzung durch Abkürzung der nächsten Überprüfungsfrist (§ 67e Abs 3 S 1 StGB) - Gegenstandswertfestsetzung
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