Aktenzeichen 28 W (pat) 76/11

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 16.01.2013

Markenbeschwerdeverfahren – "We do more" – Werbeaussage allgemeiner Art - keine Unterscheidungskraft – im Beschwerdeverfahren eingereichte Unterlagen zur Verkehrsdurchsetzung – Zurückverweisung an das DPMA

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