Stattgebender Kammerbeschluss: Willkürliche Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde gem § 70 Abs 2 S 1 FamFG verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - Auslegung des Begriffs der heimmäßigen Unterbringung iSv § 5 Abs 3 VBVG iVm § 1 Abs 2 HeimG im Falle von "Betreutem Wohnen" als im entscheidungserheblichen Zeitpunkt noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärte Rechtsfrage
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