Aktenzeichen VIII ZR 302/13

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RCNLBSHXNU6J7QM8TP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.11.2014

Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei Fehlen einer schlüssigen Erklärung der beweisbelasteten Partei hinsichtlich einer behaupteten Absprache außerhalb einer schriftlichen Vereinbarung

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