Aktenzeichen 2 StR 561/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:270319B2STR561.18.0
RCN:
RCNLALCYMDAR436KTQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.03.2019

Geldwechseln im Rahmen eines Betäubungsmittelgeschäfts keine Tatertragshandlung

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Verfahrensgang

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Az. 2 StR 561/18
Bundesgerichtshof, 2 StR 561/18, 27.03.2019.
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