Aktenzeichen 3 StR 337/10

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RCNLA5G3RA2EMPTMF6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.01.2011

Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Beweisantragsrechts oder die Aufklärungsrüge im Falle der Ablehnung der Verlesung von Verkehrsdaten des Mobiltelefonanschlusses des Angeklagten

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