Aktenzeichen IV ZR 373/13

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:150217BIVZR373.13.0
RCN:
RCNL9NX7C6EBWSHNRF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.02.2017

Rechtsdienstleistung: Vorliegen eines echten Forderungskaufs; Abtretung der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zwecks Rückerstattung der eingezahlten Prämien

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