Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen - sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG naheliegend - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
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