Aktenzeichen IV ZR 62/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:180320UIVZR62.19.0
RCN:
RCNL73AMBH4SEEB8LQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.03.2020

Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen Kfz-Haftpflichtversicherers; hinreichende Ermittlung des ausländischen Rechts

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