Aktenzeichen I ZR 194/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:290519UIZR194.18.0
RCN:
RCNL6RJKMJ47KDV5RQ

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.05.2019

Internationaler Straßengüterverkehr: Gerichtsstand für Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer des Frachtführers

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