Aktenzeichen III ZB 56/14

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNL3CM68YULAB8TH9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.09.2015

Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Glaubhaftmachung eines Verlusts des Schriftsatzes auf dem Postweg

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