Aktenzeichen 1 StR 399/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:100821B1STR399.20.0
RCN:
RCNL32TN5AT2W6GMVY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.08.2021

Steuerhinterziehung: Berücksichtigung von für Scheinrechnungen entrichteten „Provisionen“ bei Berechnung des Verkürzungsumfangs der hinterzogenen Einkommensteuer; Einziehung von durch Einschaltung einer Personengesellschaft erzielten Taterträgen

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