Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "MEGIR" – zur Beweiskraft einer Zustellungsurkunde – zur Zustellung eines mittels Einschreiben übersandten Dokuments – erfolgt kein Widerspruch gegen die Löschung, so kann die Löschung der Marke ohne weitere Sachprüfung angeordnet werden – zur Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens
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