Aktenzeichen I ZR 45/11

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RCN:
RCNKWVE6DCNCP46PQ5

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 31.05.2012

Wettbewerbsverstöße im Internet-Versandhandel: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe; Bindungswirkung einer rechtskräftigen Entscheidung über einen Unterlassungsanspruch für die Beurteilung einer Abmahnung; Verstoß gegen Marktverhaltensregelungen bei Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen - Missbräuchliche Vertragsstrafe

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