Aktenzeichen 2 StR 101/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:250619B2STR101.19.1
RCN:
RCNKWETHXUM747SL25

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.06.2019

Strafsache: Zuständigkeit des Revisionsgerichts für die Entscheidung über die sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung

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