Aktenzeichen I ZB 118/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:081216BIZB118.15.0
RCN:
RCNKVSYP6FFPC9ZGBX

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.12.2016

Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei Festsetzung eines Ordnungsgeldes zur Erzwingung von Unterlassungen

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