Aktenzeichen XII ZB 463/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:050717BXIIZB463.16.0
RCN:
RCNKV8N99GZB9A4TEP

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 05.07.2017

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Glaubhaftmachung der mitgeteilten Tatsachen durch anwaltliche Versicherung

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