Aktenzeichen 1 BvR 668/04

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RCNKTKJNLD9Q5VUPND

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Bundesverfassungsgericht: 27.07.2005

Nichtigkeit des § 33a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Nds.SOG - Ermächtigung der Polizei zur Erhebung personenbezogener Daten durch Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung einer Straftat von erheblicher Bedeutung - wegen Unvereinbarkeit mit Art. 10 GG Telekommunikationsüberwachung

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