Aktenzeichen 3 StR 400/11

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RCNKTJZQ6X695J25YF

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 10.01.2012

Richterablehnung im Strafverfahren: Abtrennung des wegen bandenmäßigen Betäubungsmittelhandels geführten Verfahrens gegen einen geständigen Mitangeklagten; Vermischung der Beweisergebnisse beider Verfahren als Befangenheitsgrund

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