Aktenzeichen 2 StR 322/14

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RCNKTAYBF4FZPHW86S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.03.2015

Verfall von Wertersatz bei Untreue: Fiskus als Verletzter; Urteilsfeststellung zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen des Verletzten im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Angeklagten

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