Im Wege des Organstreits gestellte Anträge zur Klärung der Frage, ob die Bundesregierung vor dem Einsatz der Bundeswehr im Rahmen des G8-Gipfels in Heiligendamm im Juni 2007 die Zustimmung des Deutschen Bundestages hätte einholen oder das Grundgesetz hätte geändert werden müssen, offensichtlich unbegründet
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