Aktenzeichen 6 K 1033/17

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RCNKQXKSTCNK8Z7PPL

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FG Nürnberg: Urteil vom 03.05.2018

Berücksichtigung der Mehraufwendungen für Verpflegung als Werbungskosten

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Verfahrensgang

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Az. VI R 10/19
Bundesfinanzhof, VI R 10/19, 30.09.2020.
Az. 6 K 1033/17
FG Nürnberg, 6 K 1033/17, 03.05.2018.
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