Wettbewerbsverstoß: Auslegung des Mitbewerberbegriffs; gezielte Behinderung in Form des Ausnutzens eines fremden Vertragsbruchs - Zweitmarkt für Lebensversicherungen
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.