Aktenzeichen VI ZR 16/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:010422UVIZR16.21.0
RCN:
RCNKNDY7G4PY5JKMUD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.03.2022

Schmerzensgeldbemessung im Arzthaftungsprozess wegen schwerster Hirnschädigung eines neugeborenen Kindes bei einer Notsectio: Ungeeignetheit der Methode der "taggenauen Berechnung" bei Dauerschäden; Unterscheidung zwischen grobem Behandlungsfehler und grob fahrlässigem Handeln eines Arztes

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