Aktenzeichen 1 BvQ 43/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:qk20190515.1bvq004319
RCN:
RCNKLK3DLZL6D7XNAU

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Einstweilige Anordnung vom 15.05.2019

Erlass einer einstweiligen Anordnung bzgl der Ausstrahlung eines Wahlwerbespots der NPD zur Europawahl 2019 - Ablehnung von Wahlwerbespots nur bei evidenter und ins Gewicht fallender Verletzung von Strafnormen - Maßgeblichkeit allein des Inhalts des Werbespots, nicht jedoch der inneren Haltung bzw parteilichen Programmatik - hier: jedenfalls keine evidente Verletzung des § 130 Abs 1 Nr 2 StGB durch fraglichen Werbespot

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