Aktenzeichen 18 U 576/20

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RCNKJA2XYV8WG8FYNF

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OLG München: Urteil vom 08.12.2020

Schadensersatzanspruch, Berufung, Fahrzeug, Revision, Software, Anklageschrift, Vertragsschluss, Darlegungslast, Staatsanwaltschaft, Verletzung, Sittenwidrigkeit, Schadensersatz, Rechtsmittel, Kenntnis, Zug um Zug, nicht ausreichend, Erstattung des Kaufpreises

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