Aktenzeichen IV ZR 199/10

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RCNKJ2NKTJF64QA728

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 12.10.2011

Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit der Sanktionsregelung bei grob fahrlässiger Verletzung vertraglich vereinbarter Obliegenheiten mangels Vertragsanpassung nach Gesetzesänderung

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