Aktenzeichen 3 StR 171/14

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RCNKGDC2WECNN5624L

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.04.2014

Sicherungsverfahren: Anforderungen an die Gefährlichkeitsprognose und die Begründung der zur Bewährung ausgesetzten Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Vorliegen einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis; Schuldspruch anstelle der Unterbringung nach Zurückverweisung durch das Revisionsgericht

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