Aktenzeichen VIII ZR 50/12

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RCN:
RCNKGBG9N2PBAEZZK6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.11.2012

Wohnraummiete: Abgrenzung zwischen Vertragsänderung und Novation; Darlegungslast für neuen Vertragsabschluss bei sanierungsbedingtem Umzug des Mieters in eine andere Wohnung des Vermieters

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