Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.09.2013
Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten Grundstück: Wahrung der Ausschlussfrist durch Anrufung eines unzuständigen Gerichts; Ablauf der Ausschlussfrist einen Monat nach Beendigung des durch den Eigentumsprätendenten eingeleiteten Restitutionsverfahrens