Aktenzeichen V ZR 43/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.09.2013

Grundbuchberichtigungsanspruch bei einem zu Unrecht als Volkseigentum gebuchten Grundstück: Wahrung der Ausschlussfrist durch Anrufung eines unzuständigen Gerichts; Ablauf der Ausschlussfrist einen Monat nach Beendigung des durch den Eigentumsprätendenten eingeleiteten Restitutionsverfahrens

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