Aktenzeichen V ZR 72/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.01.2010

Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung; Abgrenzung zwischen der Vorbereitungs- und Unterlassungsklage bei Abweisung einer Beschlussanfechtungsklage

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