Aktenzeichen XII ZB 384/12

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RCNKCUF9FPM92AZQG7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.11.2012

Betreuungsverfahren: Pflicht zur persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren; Berücksichtigung des Willens des Betroffenen hinsichtlich der Auswahl des Betreuers

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