Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 25.03.2010
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG und Art 3 Abs 1 GG durch Verurteilung zur Kaufpreiszahlung trotz - konkludent - erklärtem Widerruf iSv § 355 Abs 1 S 1 BGB
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