Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) durch verfehlte strafgerichtliche Einordnung einer Äußerung als Tatsache anstatt als Werturteil - hier: Grundrechtsverletzung durch Strafurteil wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) bei Bezeichnung eines Polizeibeamten als "Spanner" - Gegenstandswertfestsetzung
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