Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene Revisionszulassung trotz grundsätzlicher Bedeutung <§ 543 Abs 2 S 1 Nr 1 ZPO> - Zur Anwendung des § 426 Abs 1 BGB im Verhältnis des Ausfallbürgen zum Regelbürgen
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