Aktenzeichen 2 BvR 1/11

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2011:rk20110301.2bvr000111
RCN:
RCNK6JMSBSQ4CBUNV2

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 01.03.2011

Nichtannahmebeschluss: § 153f Abs 2 S 1 Nr 4 StPO (Absehen von Strafverfolgung bei Straftaten nach dem VStGB - Völkerstrafgesetzbuch - ) verstößt nicht gegen Art 101 Abs 1 S 2 GGGarantie des gesetzlichen Richters

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