Aktenzeichen 1 BvQ 28/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2020:qk20200410.1bvq002820
RCN:
RCNK43FSMSAHS24GWL

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Bundesverfassungsgericht: Ablehnung einstweilige Anordnung vom 10.04.2020

Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen das Verbot religiöser Zusammenkünfte nach § 1 Abs 5 der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus der hessischen Landesregierung (juris: CoronaVV HE 4) idF vom 20. März 2020 - Folgenabwägung - Gottesdienstverbot bedarf einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse

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