Aktenzeichen V ZR 57/12

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RCNJZM8SQ3NPBWSDJ7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 26.10.2012

Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen Gebäudebestandteilen durch Teilungserklärung; Gemeinschaftseigentum an Versorgungsleitungen

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