Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft - erhöhte Begründungsanforderungen an Haftfortdauerentscheidungen - Verhandlungsdichte von 1,17 Sitzungen pro Woche genügt bei lediglich stundenweise oder halbtägiger Verhandlung dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen nicht - Gegenstandswertfestsetzung
Öffnen