Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Feststellungsinteresse bei Klage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht; Feststellungsinteresse hinsichtlich nur im Rahmen des großen Schadensersatzes ersatzfähiger künftiger Belastungen mit Aufwendungen
ÖffnenBefangenheitsbesorgnis bei Empfehlung des Bundesgerichtshofs an die Oberlandesgerichte auf Zurückstellung von Verfahren im "Diesel-Komplex" bis Erlass einer Grundsatzentscheidung
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